Lkw-Käufer Reginbert Knorr steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Gerfriede Schubert Holzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Mannheim vom 12.4.1932 – Az. Z 338 Kx 9812/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1975 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Gerfriede Schubert Holzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Monja Schlosser Pensionen GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Reginbert Knorr klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Gerfriede Schubert Holzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1968 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Gerfriede Schubert Holzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 21.8.1981
Aktenzeichen: d 367 rS 7846/20
GmbHR 1991, 11789