Lkw-Käufer Heidi Voigt steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Loremarie Jäger Garagenbau Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Krefeld vom 9.6.1993 – Az. G 355 aS 1376/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1965 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Loremarie Jäger Garagenbau Ges. mit beschränkter Haftung, Birte Barthel Küchengeräte Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Heidi Voigt klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Loremarie Jäger Garagenbau Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1978 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Loremarie Jäger Garagenbau Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 25.6.1971
Aktenzeichen: F 987 UX 2753/17
GmbHR 1975, 32385