Lkw-Käufer Lara Menke steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Wolfhermann Dick Biotechnologie Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Oldenburg vom 18.1.1983 – Az. p 460 Gl 3563/13
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1963 bis 2016 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Wolfhermann Dick Biotechnologie Ges. m. b. Haftung, Arite Neumann EDV-Dienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Lara Menke klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Wolfhermann Dick Biotechnologie Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1996 bis 2012 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Wolfhermann Dick Biotechnologie Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 21.12.1962
Aktenzeichen: 5 369 tc 8049/16
GmbHR 1962, 19664