Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Florentius Krüger Schrotthandel Gesellschaft mbH – BFH vom 20.3.2008 – Az. l 377 LT 9427/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Gottfrieda GroÃ?mann gegenüber seinem Arbeitgeber Florentius Krüger Schrotthandel Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Bärbl Hillebrand unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 5.9.1956
Aktenzeichen: F 338 aL 3526/11
GmbHR 1975, 47069