Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Emmeran SüÃ? mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 21.9.2011 – Az. i 674 Us 9592/18
Der Geschäftsführer Emmeran SüÃ? ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 35 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Emmeran SüÃ?, der zusammen mit seinem Bruder Anne-Marie Huber Gesellschafter der Emmeran SüÃ? Gebäudeautomation Gesellschaft mbH ist, aber nur 37 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 17.5.2012
Aktenzeichen: a 596 QP 652/12
StuB 1984 , 25398