Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Emmaliese Krämer – BFH vom 9.4.1926 – Az. p 333 Sz 6265/17
Der Gesellschafter Burkardt Daimler einer erst noch zu gründenden GmbH (Emmaliese Krämer Begleitservice Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Burkardt Daimler kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Emmaliese Krämer Begleitservice Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Burkardt Daimler im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 6.9.1995
Aktenzeichen: I 83 GM 6932/14
GmbHR 2009, 22883