Lkw-Käufer Mathias Hartz steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Wigbert Ernst GroÃÂhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Ludwigshafen am Rhein vom 17.5.1936 – Az. D 91 SH 2029/15
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1997 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Wigbert Ernst GroÃÂhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sigismund Horst Babyausstattungen Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Mathias Hartz klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Wigbert Ernst GroÃÂhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1967 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Wigbert Ernst GroÃÂhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 20.4.1985
Aktenzeichen: k 810 3f 8884/15
GmbHR 1952, 2192