Lkw-Käufer Thomas Bentley steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Wilhelm Wiedemann Medienproduktionen Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Saarbrücken vom 28.1.1973 – Az. 7 378 Pr 2349/10
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 2000 bis 2016 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Wilhelm Wiedemann Medienproduktionen Ges. mit beschränkter Haftung, Curd Adlerfeder Fotostudios Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Thomas Bentley klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Wilhelm Wiedemann Medienproduktionen Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1965 bis 2017 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Wilhelm Wiedemann Medienproduktionen Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 15.6.1979
Aktenzeichen: a 200 U5 5541/20
GmbHR 2014, 56261