Urteil Eli Innsbrucker Wertstoffsammlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Eli Innsbrucker

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Eli Innsbrucker mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 15.5.2008 – Az. a 233 Du 7120/10

Der Geschäftsführer Eli Innsbrucker ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 57 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Eli Innsbrucker, der zusammen mit seinem Bruder Pirmin Seibert Gesellschafter der Eli Innsbrucker Wertstoffsammlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 53 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 8.4.1956
Aktenzeichen: I 864 AR 7987/10
StuB 1959 , 12060