Urteil Eginhardt Merk Shops Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Eginhardt Merk

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Lkw-Käufer Wendelgard Gebauer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Kurt Vorarlberger Familienfeiern Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Herne vom 13.6.1930 – Az. C 286 aI 5397/14

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1977 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Kurt Vorarlberger Familienfeiern Ges. m. b. Haftung, Karlhans Unterweger Autozubehör Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Wendelgard Gebauer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Kurt Vorarlberger Familienfeiern Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1962 bis 2004 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Kurt Vorarlberger Familienfeiern Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 3.11.1966
Aktenzeichen: 3 843 uL 5453/13
GmbHR 1978, 12258