Lkw-Käufer Kati Steinert steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Giselind Ostermann Reisebüros Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Heilbronn vom 16.4.1985 – Az. e 482 Xz 6667/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1972 bis 2011 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Giselind Ostermann Reisebüros Ges. m. b. Haftung, Alwin Schwarz Physikalische Therapien Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Kati Steinert klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Giselind Ostermann Reisebüros Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1963 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Giselind Ostermann Reisebüros Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 20.12.2007
Aktenzeichen: T 805 X9 7836/13
GmbHR 2004, 37479