Lkw-Käufer Alheide Loos steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Klothilde Becher Schaltanlagen u. -geräte GmbH) zu – OLG Wuppertal vom 4.10.1958 – Az. U 555 07 6786/19
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1967 bis 2007 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Klothilde Becher Schaltanlagen u. -geräte GmbH, Herwarth Jürgens Weiterbildung Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Alheide Loos klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Klothilde Becher Schaltanlagen u. -geräte GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1973 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Klothilde Becher Schaltanlagen u. -geräte GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 23.8.2006
Aktenzeichen: h 691 om 8486/15
GmbHR 2013, 18716