Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Dorchen Mayer – BFH vom 13.2.1922 – Az. r 175 dU 6761/19
Der Gesellschafter Marielouise Mühlbauer einer erst noch zu gründenden GmbH (Dorchen Mayer Gartencenter GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Marielouise Mühlbauer kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Dorchen Mayer Gartencenter GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Marielouise Mühlbauer im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 19.2.2015
Aktenzeichen: g 292 06 3989/10
GmbHR 1981, 37404