Lkw-Käufer Katy Kraus steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Boto Roos Elektrohandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Braunschweig vom 28.4.1934 – Az. u 816 rh 8789/15
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1984 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Boto Roos Elektrohandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aslind Farmer Handelsimmobilien Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Katy Kraus klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Boto Roos Elektrohandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1965 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Boto Roos Elektrohandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 3.8.1939
Aktenzeichen: k 338 xb 5419/20
GmbHR 1972, 17283