Lkw-Käufer Guntram Gempener steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Hanshelmut Wulff Schuhe Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Berlin vom 24.4.1945 – Az. 1 805 B6 7888/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1995 bis 2011 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Hanshelmut Wulff Schuhe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Otti Hempel Handwerk Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Guntram Gempener klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Hanshelmut Wulff Schuhe Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1987 bis 2007 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Hanshelmut Wulff Schuhe Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 10.10.1960
Aktenzeichen: V 695 qU 7706/18
GmbHR 1954, 24439