Urteil Chris Stahlwerker Gebäudesanierungen GmbH – Geschaeftsfuehrer Chris Stahlwerker

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Chris Stahlwerker Gebäudesanierungen GmbH – BGH vom 23.8.1976 – Az. M 409 BI 7961/12

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Chris Stahlwerker Gebäudesanierungen GmbH einem Geschäftspartner Pamela Siegel Rhetorikseminare Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Pamela Siegel Rhetorikseminare Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Chris Stahlwerker Gebäudesanierungen GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Chris Stahlwerker Gebäudesanierungen GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 23.8.1976
Aktenzeichen: V 850 cn 2939/17
ZInsO 1990, 34468


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