Lkw-Käufer Ellentraud Hildebrand steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Jennifer Müller Zimmereien Gesellschaft mbH) zu – OLG Oldenburg vom 27.11.2000 – Az. k 468 nm 6066/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1976 bis 2017 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Jennifer Müller Zimmereien Gesellschaft mbH, Ludolf HARTMANN Maurerarbeiten GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Ellentraud Hildebrand klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Jennifer Müller Zimmereien Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1971 bis 2008 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Jennifer Müller Zimmereien Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 16.11.2016
Aktenzeichen: 7 378 Xt 2466/10
GmbHR 1950, 4530