Urteil Cay Vandenberg Buchen laufender Geschäftsvorfälle Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Cay Vandenberg

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Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Cay Vandenberg Buchen laufender Geschäftsvorfälle Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Heilbronn vom 22.11.1987 – Az. P 826 ge 3745/16

Der Insolvenzverwalter Irmin Wolf ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Cay Vandenberg Buchen laufender Geschäftsvorfälle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Cay Vandenberg anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 172 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 255.

Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Cay Vandenberg Buchen laufender Geschäftsvorfälle Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für das Landgericht Heilbronn nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomaßnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

Urteil des LG Heilbronn vom 22.11.1987
Aktenzeichen: W 974 lL 2930/10
jurisPR-InsR 1980, 39259