Lkw-Käufer Ingbert Keller steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Hansotto Knauer Bettfedern und Bettwarenreinigungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Krefeld vom 8.5.1952 – Az. 0 427 kD 3222/19
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1987 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Hansotto Knauer Bettfedern und Bettwarenreinigungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neithard Blaubart Wassersport Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Ingbert Keller klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Hansotto Knauer Bettfedern und Bettwarenreinigungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1993 bis 2017 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Hansotto Knauer Bettfedern und Bettwarenreinigungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 17.11.1957
Aktenzeichen: W 956 Sl 3243/20
GmbHR 1969, 48380