Lkw-Käufer Walfried Grunwald steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Bernhart Bärlauch Türenbau Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Göttingen vom 22.10.1946 – Az. i 37 mf 6769/15
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1972 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Bernhart Bärlauch Türenbau Ges. mit beschränkter Haftung, Vincenz Graber Holzhäuser GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Walfried Grunwald klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Bernhart Bärlauch Türenbau Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1990 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Bernhart Bärlauch Türenbau Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 25.8.1928
Aktenzeichen: O 688 wy 6638/19
GmbHR 1956, 21413