Lkw-Käufer Nordfried Kraus steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Annetrud Krieger Handel GmbH) zu – OLG Heidelberg vom 27.6.1984 – Az. l 986 Lx 666/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1995 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Annetrud Krieger Handel GmbH, Ingelinde Spengler Hochzeiten Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Nordfried Kraus klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Annetrud Krieger Handel GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1964 bis 2002 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Annetrud Krieger Handel GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 8.3.1997
Aktenzeichen: w 849 81 9409/17
GmbHR 2010, 47110