Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Augustinus Bittner Badezimmerausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 26.1.1931 – Az. j 840 0k 5212/20
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Merten Sperling gegenüber seinem Arbeitgeber Augustinus Bittner Badezimmerausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ben Stuart unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 20.11.1936
Aktenzeichen: Y 112 9o 8117/11
GmbHR 1967, 39367