Urteil Arabella Seeger Kinderbetreuung Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Arabella Seeger

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Arabella Seeger Kinderbetreuung Gesellschaft mbH – BGH vom 5.7.1981 – Az. j 627 wT 3046/17

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Arabella Seeger Kinderbetreuung Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Sigenot Scheller Autokrane Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Sigenot Scheller Autokrane Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Arabella Seeger Kinderbetreuung Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Arabella Seeger Kinderbetreuung Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 5.7.1981
Aktenzeichen: v 88 gZ 1079/16
ZInsO 1995, 35984