Urteil Annemargret KloÃ? Heilpraktikerschulen Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Annemargret KloÃ?

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Annemargret KloÃ? mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 3.11.2009 – Az. M 622 hF 4017/19

Der Geschäftsführer Annemargret KloÃ? ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 49 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Annemargret KloÃ?, der zusammen mit seinem Bruder Lotte Schauinsland Gesellschafter der Annemargret KloÃ? Heilpraktikerschulen Gesellschaft mbH ist, aber nur 56 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 4.2.1925
Aktenzeichen: 8 342 eB 246/10
StuB 1970 , 25734