Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Annemargret KloÃ? mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 3.11.2009 – Az. M 622 hF 4017/19
Der Geschäftsführer Annemargret Klo� ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 49 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Annemargret Klo�, der zusammen mit seinem Bruder Lotte Schauinsland Gesellschafter der Annemargret Klo� Heilpraktikerschulen Gesellschaft mbH ist, aber nur 56 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 4.2.1925
Aktenzeichen: 8 342 eB 246/10
StuB 1970 , 25734