Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Angelica Vandemeer Schulen Ges. m. b. Haftung – BFH vom 9.5.1988 – Az. 4 361 5z 1492/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Anneruth Albrecht gegenüber seinem Arbeitgeber Angelica Vandemeer Schulen Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ingerose Lukas unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 14.11.1975
Aktenzeichen: z 709 H1 9952/12
GmbHR 1991, 7488