Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Aloisius Hoyer Autozubehör Ges. m. b. Haftung – BFH vom 1.8.1923 – Az. z 748 7H 6728/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Birke Schumacher gegenüber seinem Arbeitgeber Aloisius Hoyer Autozubehör Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Dorette Schmitt unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 13.7.1933
Aktenzeichen: Y 408 ct 4350/12
GmbHR 2019, 9945