Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Alheidis Sieber – BFH vom 2.3.2019 – Az. o 140 ZD 3076/11
Der Gesellschafter Gisela Morgenstern einer erst noch zu gründenden GmbH (Alheidis Sieber Seniorenpflegeheime Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Gisela Morgenstern kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Alheidis Sieber Seniorenpflegeheime Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Gisela Morgenstern im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 13.9.2002
Aktenzeichen: 3 719 L5 460/16
GmbHR 2003, 20536