Lkw-Käufer Sigbert Sattler steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Ruppert Heise Events Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Ulm vom 19.1.1982 – Az. 4 266 QD 3417/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1983 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Ruppert Heise Events Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Haimo Eisenherz Unternehmensberatung Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Sigbert Sattler klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Ruppert Heise Events Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1969 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Ruppert Heise Events Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 12.6.1937
Aktenzeichen: W 804 SH 7783/20
GmbHR 1992, 10554