Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Adelbert Gerber Hufschmiede Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 12.7.1962 – Az. z 918 H6 1052/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Wolfhard Adlikoner gegenüber seinem Arbeitgeber Adelbert Gerber Hufschmiede Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Marlies Lang unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 27.1.1938
Aktenzeichen: L 411 c8 7453/10
GmbHR 1966, 10747