Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Kohle-, Vervielfältigungs-, Durchschreibe-, Umdruckpapier; Papier, gummiert oder mit Klebeschicht, in Streifen oder Rollen)
Zwischen (Unternehmen 1)
Karleugen Wiese Tourismus GmbH
mit Sitz in Fürth
Vertreten durch die Geschäftsführung Karleugen Wiese
– nachfolgend Käufer genannt –
und
Botho Picard Systemhäuser Gesellschaft mbH
mit Sitz in Hamm
Vertreten durch die Geschäftsführung Botho Picard
– nachfolgend Verkäufer genannt –
wird folgender Kaufvertrag geschlossen:
Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.
Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 144012658 vom 29.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschlieÃlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.
§1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 288139 St. Kohle-, Vervielfältigungs-, Durchschreibe-, Umdruckpapier; Papier, gummiert oder mit Klebeschicht, in Streifen oder Rollen.
§2 Gültigkeitszeitraum
Der Vertrag tritt am 29.03.2021 in Kraft und endet am 29.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die auÃerordentliche Kündigung möglich.
§3 Liefertermin
Lieferzeitraum ist vom 29.4.2021 bis zum 29.-5.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 288139 St Kohle-, Vervielfältigungs-, Durchschreibe-, Umdruckpapier; Papier, gummiert oder mit Klebeschicht, in Streifen oder Rollen zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 24 eines Monats an den Käufer zu liefern.
Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.
§4 Vertragsstrafen
Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 7 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf  2137 je Teil-Lieferung begrenzt.
§5 Kaufpreis
Der Preis beträgt 12101838,29 Euro für 288139 St. Kohle-, Vervielfältigungs-, Durchschreibe-, Umdruckpapier; Papier, gummiert oder mit Klebeschicht, in Streifen oder Rollen. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
§6 Zahlungsbedingungen
Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 4 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.
Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 4 Prozent berechtigt.
§7 Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands Âfrei Haus an den in der Bestellung angegebenen Ort.
§8 Gewährleistung
Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Kohle-, Vervielfältigungs-, Durchschreibe-, Umdruckpapier; Papier, gummiert oder mit Klebeschicht, in Streifen oder Rollen ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 1 Jahren.
§9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.
§10 Erfüllungsort
Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Fürth. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 110461558 unter § 16 genannten Erfüllungsort.
§11 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 99599997 unter § 16 genannten Gerichtsstand.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.
§13 Textformklausel
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ãnderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
§14 Anlagen
Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 90614467 vom 29.03.2021 beigefügt.
Fürth, 29.03.2021 Krefeld, 29.03.2021
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Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer