Kaufvertrag zwischen Eleonore Loos Logistik Gesellschaft mbH und Friedegund Merz Metallindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Lange Hosen (einschl. Kniebundhosen u.ä. Hosen) aus Denim, anderen Baumwollstoffen, Chemiefasern; lange und kurze Hosen, aus Wolle oder feinen Tierhaaren; lange Hosen, Latzhosen und kurze Hosen, aus anderen Spinnstoffen)

Zwischen (Unternehmen 1)

Eleonore Loos Logistik Gesellschaft mbH
mit Sitz in Regensburg
Vertreten durch die Geschäftsführung Eleonore Loos
– nachfolgend Käufer genannt –

und

Friedegund Merz Metallindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Bremen
Vertreten durch die Geschäftsführung Friedegund Merz
– nachfolgend Verkäufer genannt –

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 107817144 vom 07.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 399176 St. Lange Hosen (einschl. Kniebundhosen u.ä. Hosen) aus Denim, anderen Baumwollstoffen, Chemiefasern; lange und kurze Hosen, aus Wolle oder feinen Tierhaaren; lange Hosen, Latzhosen und kurze Hosen, aus anderen Spinnstoffen.

§2 Gültigkeitszeitraum

Der Vertrag tritt am 07.03.2021 in Kraft und endet am 07.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

§3 Liefertermin

Lieferzeitraum ist vom 07.4.2021 bis zum 07.-5.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 399176 St Lange Hosen (einschl. Kniebundhosen u.ä. Hosen) aus Denim, anderen Baumwollstoffen, Chemiefasern; lange und kurze Hosen, aus Wolle oder feinen Tierhaaren; lange Hosen, Latzhosen und kurze Hosen, aus anderen Spinnstoffen zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 26 eines Monats an den Käufer zu liefern.

Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

§4 Vertragsstrafen

Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 8 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 13135 je Teil-Lieferung begrenzt.

§5 Kaufpreis

Der Preis beträgt 38720072,25 Euro für 399176 St. Lange Hosen (einschl. Kniebundhosen u.ä. Hosen) aus Denim, anderen Baumwollstoffen, Chemiefasern; lange und kurze Hosen, aus Wolle oder feinen Tierhaaren; lange Hosen, Latzhosen und kurze Hosen, aus anderen Spinnstoffen. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

§6 Zahlungsbedingungen

Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 17 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 4 Prozent berechtigt.

§7 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

§8 Gewährleistung

Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Lange Hosen (einschl. Kniebundhosen u.ä. Hosen) aus Denim, anderen Baumwollstoffen, Chemiefasern; lange und kurze Hosen, aus Wolle oder feinen Tierhaaren; lange Hosen, Latzhosen und kurze Hosen, aus anderen Spinnstoffen ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 4 Jahren.

§9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

§10 Erfüllungsort

Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Regensburg. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 95547399 unter § 6 genannten Erfüllungsort.

§11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 92401094 unter § 18 genannten Gerichtsstand.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

§13 Textformklausel

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

§14 Anlagen

Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 69916694 vom 07.03.2021 beigefügt.

Regensburg, 07.03.2021 Solingen, 07.03.2021

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Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer