Kaufvertrag zwischen Diethild Mayr Türenbau Ges. m. b. Haftung und Helfried Oppermann Solaranlagen Ges. m. b. Haftung

venture capital kfz leasing Kaufvertrag GmbHmantel kontokorrent

Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Kartoffelsalat, mit Essig haltbar gemacht, auch auf Mayonnaisebasis)

Zwischen (Unternehmen 1)

Diethild Mayr Türenbau Ges. m. b. Haftung
mit Sitz in Heidelberg
Vertreten durch die Geschäftsführung Diethild Mayr
– nachfolgend Käufer genannt –

und

Helfried Oppermann Solaranlagen Ges. m. b. Haftung
mit Sitz in Kassel
Vertreten durch die Geschäftsführung Helfried Oppermann
– nachfolgend Verkäufer genannt –

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 100871245 vom 24.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 254977 St. Kartoffelsalat, mit Essig haltbar gemacht, auch auf Mayonnaisebasis.

§2 Gültigkeitszeitraum

Der Vertrag tritt am 24.03.2021 in Kraft und endet am 24.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

§3 Liefertermin

Lieferzeitraum ist vom 24.4.2021 bis zum 24.1.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 254977 St Kartoffelsalat, mit Essig haltbar gemacht, auch auf Mayonnaisebasis zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 18 eines Monats an den Käufer zu liefern.

Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

§4 Vertragsstrafen

Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 3 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 10216 je Teil-Lieferung begrenzt.

§5 Kaufpreis

Der Preis beträgt 22437976,49 Euro für 254977 St. Kartoffelsalat, mit Essig haltbar gemacht, auch auf Mayonnaisebasis. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

§6 Zahlungsbedingungen

Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 2 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 11 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

§7 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

§8 Gewährleistung

Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Kartoffelsalat, mit Essig haltbar gemacht, auch auf Mayonnaisebasis ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.

§9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

§10 Erfüllungsort

Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Heidelberg. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 59777613 unter § 16 genannten Erfüllungsort.

§11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 126246296 unter § 5 genannten Gerichtsstand.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

§13 Textformklausel

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

§14 Anlagen

Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 112462167 vom 24.03.2021 beigefügt.

Heidelberg, 24.03.2021 Mülheim an der Ruhr, 24.03.2021

……………………………………………….. ………………………………………………..

Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer