Kaufvertrag zwischen Burckhardt Rapp Hebezeuge Ges. mit beschränkter Haftung und Ingrun Franzen Schreibbüros Ges. mit beschränkter Haftung

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Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet)

Zwischen (Unternehmen 1)

Burckhardt Rapp Hebezeuge Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Heidelberg
Vertreten durch die Geschäftsführung Burckhardt Rapp
– nachfolgend Käufer genannt –

und

Ingrun Franzen Schreibbüros Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Neuss
Vertreten durch die Geschäftsführung Ingrun Franzen
– nachfolgend Verkäufer genannt –

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 144240166 vom 01.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 491975 St. Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet.

§2 Gültigkeitszeitraum

Der Vertrag tritt am 01.04.2021 in Kraft und endet am 01.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

§3 Liefertermin

Lieferzeitraum ist vom 01.5.2021 bis zum 01.5.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 491975 St Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 24 eines Monats an den Käufer zu liefern.

Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

§4 Vertragsstrafen

Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 4 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 6355 je Teil-Lieferung begrenzt.

§5 Kaufpreis

Der Preis beträgt 1967900,30 Euro für 491975 St. Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

§6 Zahlungsbedingungen

Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 26 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 1 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 3 Prozent berechtigt.

§7 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

§8 Gewährleistung

Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.

§9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

§10 Erfüllungsort

Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Heidelberg. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 147347072 unter § 13 genannten Erfüllungsort.

§11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 60197915 unter § 5 genannten Gerichtsstand.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

§13 Textformklausel

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

§14 Anlagen

Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 70398445 vom 01.04.2021 beigefügt.

Heidelberg, 01.04.2021 Trier, 01.04.2021

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Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer