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In großen Marinas finden sich häufig auch Niederlassungen von Charterfirmen, die eine Vielzahl von Modellen in diversen Größen anbieten. Im Bild Rostock

Als Yachtcharter bezeichnet man das Überlassen von Segel- oder Motoryachten für einen bestimmten Zeitraum. Der Schiffseigner vermietet seine Yacht gegen eine Chartergebühr, die in der Regel vor der Reise entrichtet werden muss. Es wird ein Chartervertrag abgeschlossen, der Verpflichtungen des Vercharterers und Charterers regelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Charterarten

1.1 Crewed Charter
1.2 Kojencharter
1.3 Bareboat-Charter

2 Einzelnachweise

Charterarten

Die Anmietung einer Charteryacht erfolgt entweder direkt beim Veranstalter oder über ein auf Yachturlaub spezialisiertes Reisebüro (Yachtcharteragentur).

Crewed Charter

Bei der „Crewed Charter“ wird neben der Charteryacht ebenfalls das Bordpersonal vom Charterer gemietet. Das Personal besteht dabei aus einem Skipper welcher die Yacht steuert und (je nach Bedürfnis des Charterers) aus weiterem Personal wie etwa Köchen oder Hostessen. Da der Skipper verantwortlich für die Yacht ist, haftet der Charterer selbst in der Regel nicht für etwaige Schäden.[1]

Kojencharter

Mietet der Charterer nicht die ganze Yacht, sondern nur eine einzelne Koje gegen Gebühr, so wird von einer Kojencharter gesprochen. Der Charterer ist dann zwar an der Törnplanung beteiligt, die haftungsrechtliche Verantwortung trägt dabei aber der Skipper, gegebenenfalls zusammen mit dem Reeder, dem das Schiff gehört und der die Koje vermietet und die Reise organisiert. Bei der Sonderform der Kojencharter „Hand-gegen-Koje“ ist es üblich, dass der Mitreisende keine Miete für die Mitfahrt bezahlt, sondern als Gegenleistung eine Arbeitsleistung in Form von auf dem Boot anfallenden Aufgaben übernimmt. Eine Beteiligung des Mitreisenden an der Bordkasse ist dabei aber dennoch üblich.[2] Yachten unter Deutscher Flagge, auf denen Kojencharter angeboten wird, benötigen ein Sicherheitszeugnis der BG-Verkehr, sowie die erforderlichen Fahrerlaubnisscheine, die ebenfalls durch die BG-Verkehr – Abteilung Schhiffsicherheit – herausgegeben werden.

Bareboat-Charter

Wird vom Charterer eine komplette Yacht angemietet, dabei aber auf die Buchung von zusätzlichem Bordpersonal verzichtet, wird dies als „Bareboat-Charter“ bezeichnet. Der Charterer stellt dabei den Skipper selbst und haftet entsprechend dem abgeschlossenen Chartervertrag für etwaige Schäden.[3] Eine Yacht unter Deutscher Flagge muss hierzu ein Bootszeugnis besitzen.

Einzelnachweise

↑ Warum Verwöhn-Törns so beliebt sind. Abgerufen am 16. Dezember 2013. 

↑ Hand gegen Koje — Mitsegeln — Kojencharter. Abgerufen am 16. Dezember 2013. 

↑ Skipper in der Haftungsfalle. Abgerufen am 16. Dezember 2013. 

Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Yachtcharter&oldid=208667871“
Kategorien: BootstourismusSportschifffahrtAusleihe

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