GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Wohnmobil Wohnmobiltypen Basisfahrzeuge Fahrgestelle Aufbau Fahrbetrieb Standnutzung von Wohnmobilen aus München

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Wohnmobil

Ein Wohnmobil, in der Schweiz amtlich Wohnmotorwagen, ist ein Kraftfahrzeug mit einer zum Wohnen geeigneten Inneneinrichtung. Diese ähnelt häufig der eines Wohnwagens. In Deutschland weniger gebräuchliche Bezeichnungen sind die aus der englischen Sprache stammenden Lehnwörter Motorcaravan und Motorhome. Die Fahrzeugbasis ist in der Regel ein Kleintransporter. Überwiegend werden Wohnmobile als Freizeitfahrzeuge zum Camping und für Urlaube mit wechselnden Stand- und Erlebnisorten verwendet. Wohnmobile werden auch gern von Geschäftsreisenden wie Handelsvertretern, Montagearbeitern oder Schaustellern zum Übernachten oder als mobiles Büro an wechselnden Arbeitsorten genutzt.

Ursprünglich wurde mit Reisemobil ein bewohnbares Fahrzeug (Essen zubereiten, Schlafen) bezeichnet, dessen Schwerpunkt jedoch auf dem Reisen, also dem Fahren, lag. In aller Regel waren es ausgebaute Kleinbusse und Kastenwagen, weshalb diese Fahrzeuge damals wie heute auch oft als Campingbus oder auch übergreifend als Camper bezeichnet werden. Heutzutage werden in Deutschland die Begriffe Reisemobil und Wohnmobil jedoch synonym verwendet, wobei in Herstellerkatalogen und Fachzeitschriften meist von Reisemobil, umgangssprachlich jedoch überwiegend von Wohnmobil gesprochen wird. Reisemobile im ursprünglichen Sinne werden unter Kastenwagen behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Wohnmobiltypen

1.1 Wohnkabine
1.2 Kastenwagen
1.3 Alkoven
1.4 Teilintegriertes Wohnmobil

1.4.1 Van

1.5 Vollintegriertes Wohnmobil
1.6 Wohnmobile auf LKW-Basis
1.7 Wohnbusse

2 Basisfahrzeuge
3 Fahrgestelle

3.1 Serienrahmen
3.2 Flachboden-Chassis
3.3 Tiefrahmen

4 Aufbau

4.1 Kunststoffe
4.2 Metalle
4.3 Verbundwerkstoffe

5 Fahrbetrieb

5.1 Versicherung
5.2 Situation in Deutschland

5.2.1 Straßenverkehrsordnung
5.2.2 Kfz-Steuer
5.2.3 Führerschein und Fahrerlaubnis
5.2.4 Service/Unterhalt

5.3 Situation in Österreich

5.3.1 Straßenverkehrsordnung
5.3.2 Kfz-Steuer

6 Standnutzung von Wohnmobilen

6.1 Autarkie
6.2 Wohnraumausstattung
6.3 Übernachten im Wohnmobil

6.3.1 Camping
6.3.2 Parken

6.3.2.1 Situation in Deutschland

6.3.3 Wohnmobilstellplätze

7 Neuzulassungen
8 Literatur
9 Weblinks
10 Einzelnachweise

Wohnmobiltypen

Wohnkabine

Wohnkabine auf Pickup
→ Hauptartikel: Wohnkabine

Als Wohnkabine, auch Absetzkabine, wird ein Wohnaufbau bezeichnet, mittels dessen aus einem Pickup oder Pritschenwagen, seltener aus einem normalen Serien-PKW, ein Wohnmobil gemacht werden kann. Der Vorteil liegt darin, dass der Besitzer selbst im Bedarfsfall sein Auto in ein Wohnmobil verwandeln, und auch den Wohnaufbau ähnlich wie einen Caravan auf einem Campingplatz zurücklassen kann. Für den Alltagsgebrauch kann der Aufbau wieder demontiert werden. Nachteil ist der im Vergleich zu anderen Wohnmobilbauarten recht beengte Wohnraum.

Kastenwagen

VW-Bus mit Hochdach

Die ersten Reisemobile entstanden in den 1950er Jahren auf der Basis des VW-Bus, des Prototyps des Kleintransporters. Die Westfalia-Campingbox war eine der ersten Inneneinrichtungen für serienmäßige Kleintransporter. Im Gegensatz zu späteren Inneneinrichtungen konnte sie noch mit wenigen Handgriffen aus dem Fahrzeug herausgenommen werden und blieb dabei voll funktionstüchtig.
In den 1970er Jahren wurde dann ein mit Wohneinrichtung ausgebauter Kleintransporter, der zusätzlich auch über Sanitärausstattung einschließlich Toilette und Dusche verfügte, als Reisemobil bezeichnet. Diese Fahrzeuge sind bis heute – mehr unter dem Begriff Kastenwagen – in Produktion. Sie bieten mehr Fahrkomfort und sind in der Regel sparsamer im Verbrauch als größere Wohnmobile, dafür ist der Wohnraum kleiner und der Wohnkomfort geringer, da er sich auf die Maße des serienmäßigen Kleintransporters begrenzt. Zunehmend wird der Begriff Kastenwagen als Typ (eigentlich Bauart) der Wohnmobile angesehen. Vorteil ist die hohe Alltagstauglichkeit der Fahrzeuge, Nachteil ist der durch den aufwendigen Ausbau hohe Preis im Verhältnis zur Fahrzeuggröße.

Moderne Kastenwagen verfügen in aller Regel entweder über ein festes Hochdach oder über ein Aufstelldach (auch als Hubdach bezeichnet), um im Standbetrieb Stehhöhe zu gewährleisten. In der Bundesrepublik Deutschland war dies bis Dezember 2012 für die steuerliche Einstufung als Wohnmobil erforderlich, dient seitdem aber nur noch dem Wohnkomfort.[1] Bei manchen Modellen können unter diesem Dach noch ein bis zwei Schlafplätze eingerichtet werden.

Alkoven

Alkovenmobil

Wohnmobile, die mit einem Alkoven, einer Schlafnische oberhalb des Fahrerhauses, ausgestattet sind, gelten als der Wohnmobiltyp schlechthin. Durch ihre optimale Raumausnutzung und ihren vergleichsweise günstigen Preis erklärt sich die Beliebtheit der Alkovenfahrzeuge insbesondere bei Familien mit Kindern. Alkovenmobile mit ihrem typischen Bettvorbau über dem Fahrerhaus werden daher auf Piktogrammen, Verkehrsschildern und dergleichen als Symbol für ein Wohnmobil im Allgemeinen verwendet und haben so als Zusatzzeichen in Verkehrszeichen verschiedener Länder gefunden, in Deutschland das Zusatzzeichen 1048-17 (Nur Wohnmobil), in der Schweiz das Ergänzungssignal 5.28 (Wohnmotorwagen).

Ein Vorteil ist neben der guten Raumausnutzung die Wintertauglichkeit, da das nicht wärmegedämmte Fahrerhaus in der Regel vom gedämmten Wohnraum abgetrennt werden kann. Nachteile sind die geringe Deckenhöhe im Alkoven, die häufig nur ein seitliches Hineinrollen von einer Aufstiegsleiter erlaubt, die große Gesamthöhe des Fahrzeugs und der daraus resultierende hohe Luftwiderstand beim Fahren.

Teilintegriertes Wohnmobil

Teilintegriertes Wohnmobil

Dieser Wohnmobiltyp (auch Teilintegrierter genannt) verwendet das Fahrerhaus des Serienfahrzeuges mit zu Wohnzwecken, ohne vom serienmäßigen Fahrerhaus abzuweichen. Er verfügt über ein erhöhtes Dach über dem Fahrerhaus, welches in der Regel dazu dient, auch im Fahrerhaus Stehhöhe zu erreichen. Die Fahrersitze können zum Wohnraum hin gedreht und mit einem dahinter angeordneten Tisch mit Sitzbank (Halbdinette) zu einer Sitzgruppe kombiniert werden.

Ein teilintegriertes Wohnmobil bietet bei vergleichsweise geringeren Anschaffungskosten zumindest während der warmen Jahreszeit einen ähnlich hohen Wohnwert wie ein vollintegriertes Wohnmobil. Der Kostenvorteil wird wie beim Alkovenmobil durch die Beibehaltung der serienmäßigen Fahrerkabine erreicht. Durch die im Vergleich zu Alkoven und den meisten Vollintegrierten niedrigere Bauhöhe wird ein geringerer Luftwiderstand und damit ein niedrigerer Kraftstoffverbrauch erzielt.

Van

Ein Van ist ein kleines teilintegriertes Fahrzeug, bei dem auf kurze Abmessungen und geringe Breite des Sonderaufbaus geachtet wurde. Dadurch entsteht ein mehr einheitlicher Eindruck von Führerhaus und Wohnaufbau sowie ein noch geringerer Luftwiderstand.

Vollintegriertes Wohnmobil

Vollintegriertes Wohnmobil

Die Vollintegrierten werden auf fahrfertigen Triebköpfen (Fahrgestelle ohne Fahrerhaus) mit allen notwendigen Aggregaten aufgebaut. Die Rahmenbauart – Leiterrahmen, Flachbodenrahmen oder Tiefrahmen – wird je nach gewünschtem Aufbau ausgewählt. Der Wohnmobilhersteller muss deshalb in Kleinserie eine komplette, isolierte Fahrzeugfront mit Windschutzscheibe, Scheinwerfern, Scheibengebläse, Scheibenwischer usw. herstellen. Dafür bieten vollintegrierte Wohnmobile einen größeren Wohnraum „aus einem Guss“. Ähnlich wie beim teilintegrierten Wohnmobilen sind an den Front- und Seitenscheiben Rollos oder Matten als Sichtschutz und eventuell eine zusätzliche Wärmedämmung nötig.

Vorteil von vollintegrierten Wohnmobilen ist somit der maximale Wohnwert, nachteilig sind die deutlich höheren Kosten, die auch daraus resultieren, dass die Wartung des Motors (schlechtere Zugänglichkeit) und der Fahrerhauskomponenten (Kleinserie) teurer sind als bei den konventionellen Fahrzeugen.

Wohnmobile auf LKW-Basis

Wohnmobil auf historischem LKW-Gestell von Magirus-Deutz

Hierbei wird die Wohneinheit auf einem serienmäßigen LKW-Fahrgestell montiert. Es lassen sich dabei sehr große Wohnmobile realisieren, weswegen der Typ vorwiegend im Luxussegment zum Einsatz kommt. Diese Bauweise findet eher in den USA Anhänger, für europäische Platzverhältnisse und Campingbedürfnisse sind die angebotenen Modelle meist zu groß. Überdies liegt die zulässige Gesamtmasse der meisten dieser Fahrzeuge oberhalb von 7,5 Tonnen, weshalb sie nach EU-Recht mit einem PKW-Führerschein (Klasse B, C1) nicht gefahren werden dürfen. In Deutschland trifft man auch mitunter Umbauten von ausgemusterten Feuerwehr-, THW- oder Militärfahrzeugen (in der Regel mit Allradantrieb) an, deren originaler Aufbau entfernt und durch einen Wohnkoffer ersetzt wird.

Wohnbusse

→ Hauptartikel: Wohnbus
Fahrbares Landhaus als Wohnmobil 1922

Wohnbusse sind meist von Hobbyisten oder in Einzelfertigung zu Wohnzwecken ausgebaute ehemalige Reisebusse oder LKW und damit deutlich größer als die meisten auf Transporterchassis aufgebauten Wohnmobile. In Nordamerika werden zunehmend kommerziell umgebaute oder gleich als solche konzipierte Wohnbusse (Bus Conversion oder auch Motor Coach) beliebter. Wie dort üblich sind sie vielfach mit Anhängern für einen PKW ausgerüstet und bieten eine der luxuriösesten Möglichkeiten des Reisens.

Basisfahrzeuge

Wohnmobile sind meist auf Kleintransportern oder Kleinbussen bzw. deren Fahrgestellen aufgebaut. Die Geschichte der Wohnmobile beginnt daher auch in den 1950er Jahren mit dem Urtyp des Kleintransporters, dem VW Transporter T1. Später kamen der Ford Transit, der Mitsubishi L300 sowie Mercedes-Benz-Transporter hinzu.

Aktuelle häufige Basisfahrzeuge in Europa sind der Fiat Ducato als Marktführer in Deutschland und die baugleichen Peugeot Boxer sowie Citroën Jumper; darüber hinaus der Mercedes-Benz Sprinter und der VW Crafter. Weitere Modelle sind der Ford Transit, der VW Transporter, der Renault Master, der baugleich mit dem Opel Movano ist, der Iveco Daily oder die ebenfalls baugleichen Renault Trafic und Opel Vivaro.

Größere Wohnmobile mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind auf Bus- oder Lkw-Basisfahrzeugen aufgebaut. Expeditionsmobile und Sonderfahrzeuge für den schweren Geländeeinsatz nutzen allradgetriebene Lastkraftwagen wie den Unimog, den Mercedes-Benz Zetros und MAN TGS oder von anderen Herstellern.

Fahrgestelle

Serienrahmen

Der Serienrahmen (auch Leiterrahmen genannt) ist für alle Fahrzeuge, ob Kühlaufbau, Rettungswagen, Pritschenwagen oder eben Wohnmobil geeignet. Er wird in Serie als „Fahrgestell“ hergestellt und ist für Front- oder Heckantrieb gleichermaßen geeignet. Vorteil ist die hohe universelle Stabilität und der geringe Preis durch die Serienfertigung. Nachteile sind das höhere Gewicht und die höhere Bauform, welche aber durch die höhere Bodenfreiheit relativiert wird. Der Aufwand in der Wohnmobilfertigung im Verhältnis zur Fahrzeuggröße ist bei Leiterrahmen am geringsten.

Flachboden-Chassis

Ein Flachboden-Chassis ist nur bei frontgetriebenen Fahrzeugen möglich. Es ist das Fahrgestell eines Serien-Kastenwagens, bei dem Dach und Seitenwände ab der B-Säule fehlen. Das Fahrgestell besteht aus Längs- und Querträgern und den tiefgezogenen profilierten Bodenblechen. Wegen des fehlenden Aufbauträgers wie beim konventionellen Fahrgestell (z. B. bei Pritschenwagen) müssen die Seitenwände des Wohnmobilaufbaus wie beim Serien-(Blech-)Kastenwagen eine stabilisierende Rolle übernehmen. Daher müssen die Dimensionierung und die Anbindung des Wohnmobilaufbaus an das Fahrerhaus besonders sorgfältig ausgeführt werden. Eine weitere Stabilisierung kann durch die vollflächige Verklebung des Aufbaubodens (in der Regel ein 40-mm-Sandwichboden) mit dem Blechboden des Flachbodenchassis erreicht werden. Dadurch ergibt sich eine niedrigere Einstiegshöhe und geringere Bodenfreiheit. Bei teilintegrierten Fahrzeugen (also ohne Alkoven) ist ein geringerer Luftwiderstand durch die niedrigere Gesamtbauhöhe zu erreichen. Bei Alkovenfahrzeugen kommt dieser Vorteil nicht zum Tragen, da hier die Fahrzeughöhe durch das Fahrerhaus vorgegeben ist (Höhe Führerhaus + Alkoven). Diese Bauweise empfiehlt sich für leichte Mobile ohne langen Hecküberhang im unteren Preissegment.

Tiefrahmen

An einen sogenannten Zugkopf (hier ist das Fahrgestell hinter dem Fahrerhaus abgeschnitten) wird ein Sonderfahrgestell, der sogenannte „Tiefrahmen“ angeflanscht. Die serienmäßige Hinterachse wird durch eine Einzelradaufhängung ersetzt. Die meist hochwertig aus verzinkten und verschraubten Blechteilen gebauten Tiefrahmen werden möglichst niedrig angeflanscht, um eine niedrige Einstiegs- und Gesamthöhe sowie einen Doppelboden (Dämmung der Sanitärinstallation für Wintertauglichkeit) verwirklichen zu können. Die Gesamthöhe reduziert sich allerdings bei Alkovenfahrzeugen auch durch einen Tiefrahmen nicht. Tiefrahmen sind überwiegend bei Frontantrieben erhältlich – 2006 gab es erstmals auch einen Tiefrahmen mit Hinterradantrieb für den Mercedes-Benz Sprinter. Durch die gegenüber dem Serienrahmen geänderte Hinterachse ergeben sich ein geändertes Fahrverhalten und andere Wartungsanforderungen. Weiterhin steigt durch die niedrige Bodenfreiheit das Risiko, auf unebenen Plätzen aufzusetzen.

Aufbau

Holz wird häufig als Werkstoff in Form von Nadelholzlatten für das tragende Fachwerk des Aufbaus und zur Befestigung von Fenstern und Türen verwendet, teils auch als Kante zur Verschraubung von Aufbauplatten. Sperrholz wird als Innenabschluss der Wände sowie als Innen- und Außenseite für Bodenplatten eingesetzt. Da Holz in feuchter Umgebung zum Verfaulen neigt und wegen der damit verbundenen unangenehmen Geruchsbildung, wird es zunehmend von Kunststoffen verdrängt.

Kunststoffe

Das sehr leichte und kostengünstige Expandierte Polystyrol (EPS), bekannt unter der Handelsbezeichnung Styropor, wird häufig als Isoliermaterial im Boden, am Dach und an den Wänden des Aufbaus verwendet. Zunehmend wird expandiertes durch extrudiertes Polystyrol (XPS, gängige Handelsbezeichnungen sind Styrofoam, Styrodur oder RTM-Schaum) ersetzt, da es druckunempfindlicher ist und durch sein geschlossenes Zellgefüge nahezu kein Wasser aufnimmt. Weil XPS gegenüber EPS eine höhere Steifigkeit hat, kann auf zusätzliche Querversteifung verzichtet werden. Hartschaumplatten aus Polyurethan (PU) eignen sich als stabile Wanddämmung, der Kunststoff ist jedoch produktionsaufwendig. Leisten auf Polyurethan sind gegenüber Holzleisten beständiger gegen Verrottung und geben Plattenkanten die nötige Stabilität zum Verschrauben oder Verkleben.

Metalle

Das recyclingfreundliche Leichtmetall Aluminium wird oft für die Außenhaut genutzt, seltener als tragende Struktur in Wänden. Damit sind glänzend lackierte Oberflächen möglich, die jedoch gegenüber Kratzern und Beulen empfindlich sind. Aluminium wird ebenfalls als Profilleiste an Aufbaukanten sowie als Material für Seitenschürzen verwendet.

Verbundwerkstoffe

Wand-, Dach- oder Bodenplatten werden oft in Sandwichbauweise aus unterschiedlichen, verklebten Materialien hergestellt und setzen sich aus den drei Schichten Außenhaut, Dämmung und Innenwand zusammen. Glasfaserverstärkter Kunststoff (GfK) wird sowohl als Außenhaut als auch für große Formteile eingesetzt. Der Kunststoff ist vergleichsweise widerstandsfähig gegen Hagel und Steinschlag und reparaturfreundlich, jedoch sind Verfärbungen und Rissbildung möglich.

Fahrbetrieb

Versicherung

Wohnmobile müssen wie alle anderen Kraftfahrzeuge haftpflichtversichert werden. Dank der durchschnittlich sehr niedrigen Jahreskilometerleistung und geringen Schadensquoten bei Privatnutzung kommen meist spezielle Wohnmobiltarife zur Anwendung.

Situation in Deutschland

Straßenverkehrsordnung

Im Vergleich zu einem Caravangespann gilt für Wohnmobile bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse in Deutschland wie für PKW keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung. Für Wohnmobile über 3,5 t und bis zu 7,5 t gelten mit der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO höhere Geschwindigkeiten als für LKW der gleichen Gewichtsklasse, und zwar 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Diese Ausnahmeverordnung war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2009 befristet, die Befristung wurde jedoch am 26. Oktober 2009 aufgehoben.[2] Allerdings bleiben alle sonstigen Verbote für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen (Einfahrt-, Durchfahrt- und Überholverbote) bestehen.

Kfz-Steuer

In Deutschland wurden Wohnmobile mit mehr als 2,8 Tonnen zulässiger Gesamtmasse seit 1984 als „Sonstige Kraftfahrzeuge“ wie LKW gemäß § 8 Nr. 2 KraftStG nach der technisch zulässigen Gesamtmasse der Kfz-Steuer unterworfen. Seit dem 1. Januar 2006 wird nach einem eigenen, emissionsorientierten Wohnmobilsteuersatz (§ 8 Nr. 1a i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG) veranlagt, der in der Höhe niedriger als die PKW-, jedoch höher als die LKW-Steuer liegt. Bis Dezember 2012 deckte sich der Begriff des Kfz-steuerlichen Wohnmobils (§ 2 Abs. 2b KraftStG) nicht immer mit der verkehrsrechtlichen Definition der Zulassungsbehörden. Seitdem sind die Finanzbehörden jedoch an die Einstufung des Kraftfahrzeugs durch die Zulassungsbehörden gebunden.[1]

Führerschein und Fahrerlaubnis

Seit der EU-weiten Harmonisierung der Führerscheinklassen, die 1999 in Kraft trat, dürfen mit dem „normalen PKW-Führerschein“ der Klasse B nur noch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t gefahren werden, während ältere deutsche Führerscheine der Klasse 3 bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 t gelten. Damit dürfen viele größere vorhandene Wohnmobile von Inhabern ab 1999 ausgestellter Fahrerlaubnisse nicht mehr gefahren werden.

Deshalb und auch wegen gleichzeitig stetig wachsender Komfortansprüche werden 3,5-Tonnen-Fahrzeuge mit immer geringeren Zuladungsreserven gebaut und – oft unbewusst – oberhalb des zulässigen Gesamtgewichtes betrieben, was ein zunehmendes Unfallrisiko (Reifenplatzer, verlängerter Bremsweg) mit sich bringt. Viele Wohnmobilhersteller versuchen für den deutschen Markt dieser Problematik mit unterschiedlichen Strategien zu begegnen:

Gewichtseinsparung durch zunehmenden Einsatz von Leichtbaumaterialien oder Reduzierung der Bordvorräte (kleinere Wassertanks oder Batterien)
Reduzierung der während der Fahrt zugelassenen Sitzplätze
Bau kleinerer Fahrzeuge, insbesondere Vans und Teilintegrierte

Service/Unterhalt

Bei Fahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind Hauptuntersuchungs- und AU-Intervalle wie beim PKW vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen über 3,5 t sind bis zum Alter von sechs Jahren 2-jährliche, danach jährliche Hauptuntersuchungen fällig.

Situation in Österreich

Straßenverkehrsordnung

Laut österreichischer Straßenverkehrsordnung bezieht sich das LKW-Symbol nicht generell auf Kraftfahrzeuge, sondern lediglich auf Lastkraftwagen über 3,5 t. Wohnmobile mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t, sind von den entsprechenden Fahr- und Überholverboten nicht betroffen.[3]

Kfz-Steuer

In Österreich ist für Wohnmobile bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen wie für PKW die Motorbezogene Versicherungssteuer zu zahlen, die auf Basis der Motorleistung errechnet wird. Überdies ist bei Neukauf oder Import eines Wohnmobils die Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu entrichten.

Standnutzung von Wohnmobilen

Autarkie

Wohnmobile sind im Vergleich zum Großteil der Caravans (Wohnwagen) autarker, weil sie für den Wohnbetrieb mindestens eine von der Fahrzeugbatterie unabhängige 12-V-Batterie für Wasserpumpen und Beleuchtung haben und über größer dimensionierte Frisch- und Abwassertanks verfügen. Die Wasserbehälter können frostsicher (z. B. in einem doppelten Boden) untergebracht werden. Neuerdings können die Wohnraumbatterien nicht nur während der Fahrt oder durch einen Landstromanschluss nachgeladen werden, sondern auch durch Photovoltaik-Paneele auf dem Dach oder auch durch Brennstoffzellen.
Der zeitliche Umfang der Autarkie von Wohnmobilen hängt von technischer Ausstattung, Bedürfnissen der Insassen (Wasser- und Energieverbrauch), Nutzungsgewohnheiten (z. B. Nutzung von Bord- oder Landtoiletten) und den Außentemperaturen ab.

Wohnraumausstattung

Die Ausstattung ist der einer normalen Wohnung ähnlich. Es gibt üblicherweise eine Küchenzeile, einen Wohn- und einen Schlafbereich, Bordtoilette und Dusche. Die Haushaltstechnik ist weitgehend komplett vorhanden, wobei sich die Stromversorgung in der Regel auf 12 V Gleichspannung aus dem Akku beschränkt. Durch den Einsatz eines Wechselrichters (meist nachgerüstet, in höherwertigen Fahrzeugen teilweise bereits werksseitig montiert), können aber auch herkömmliche, mit 230 V Wechselspannung betriebene Geräte verwendet werden. Häufig sind Unterhaltungsmedien wie Satellitenfernsehen, HiFi-Anlage, Videorecorder bzw. DVD-Player und Navigationssysteme eingebaut.

Neben ausreichender Zuladungsmöglichkeit des


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