
GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Juwelier Etymologie Beruf und Unternehmen Einzelbelege Navigationsmenü aus Köln
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Zur Suche springen Brillanten Als Juwelier (schweizerisch auch Bijoutier) bezeichnet man üblicherweise den Inhaber eines Fachgeschäftes für Uhren und Schmuck beziehungsweise das Geschäft als solches. Etymologie Häufig werden die Berufe Juwelier und Goldschmied verwechselt. Hierbei ist zu beachten, dass ein Juwelier in erster Linie verkauft, der Goldschmied hingegen als Handwerker den Schmuck selbst herstellt, anpasst oder repariert. Eine Reihe von Juwelieren haben gleichwohl eigene Goldschmiedewerkstätten in ihr Unternehmen integriert. Gleiches gilt für Uhrmacherwerkstätten. Falls dies nicht der Fall sein sollte, werden â sofern Reparaturen angeboten werden â die Schmuckstücke und Uhren zu externen Unternehmen geschickt. Beruf und Unternehmen Die Berufsbezeichnung des Juweliers ist, zumindest in Deutschland, nicht rechtlich geschützt, das heiÃÂt ein jeder darf sich Juwelier nennen. Ausbildungen in Juweliergeschäften führen in der Regel zu einem Abschluss als Kaufleute im…