GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Wohnung Rechtliche Definition Wohnen als Begriff Berechnung der Wohnfläche Wohneigentumsquote Geschichte Wohnungstypen Nachhaltiges Wohnen Navigationsmenü aus Moers
Allgemein, Firmenzweck, Gegenstand, Gesellschaftszweck, Unternehmensgegenstand, Zweck, Zweck der Gesellschaft
Zur Suche springen Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Wohnung (Begriffsklärung) aufgeführt. Eine Wohnung (althochdeutsch wonên: âÂÂzufrieden seinâÂÂ, âÂÂwohnenâÂÂ, âÂÂseinâÂÂ, âÂÂbleibenâÂÂ) ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. AuÃÂerdem ist es in einigen Staaten wie Deutschland erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Definition 2 Wohnen als Begriff 3 Berechnung der Wohnfläche 4 Wohneigentumsquote 5 Geschichte 6 Wohnungstypen 7 Nachhaltiges Wohnen 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11…