GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Lkw es Anfänge des Lkw-Baus Arbeitsplatz Technische Ausstattung aus Hagen
Allgemein, Firmenzweck, Gegenstand, Gesellschaftszweck, Unternehmensgegenstand, Zweck, Zweck der Gesellschaft
Zur Suche springen LKW und Truck sind Weiterleitungen auf diesen Artikel. Für weitere Bedeutungen siehe LKW (Begriffsklärung) und Truck (Begriffsklärung). Ein Lastkraftwagen (Lkw, LKW), kurz Lastwagen oder Lastauto, in der Schweiz auch Camion,[1] umgangssprachlich Laster oder Truck, ist ein zu den Nutzfahrzeugen gehörendes Kraftfahrzeug, mit dem Güter befördert werden. Ein Lastkraftwagen kann auch mit einem Anhänger betrieben werden; dieses Gespann nennt man Lastzug, der Lastkraftwagen in dieser Kombination heiÃÂt dann Motorwagen. Falls die Zugmaschine kurz ist und der Anhänger darauf aufgelegt wird, heiÃÂt das Gespann Sattelzug. Mittelschwerer Lkw (14 t) Die zum StraÃÂenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung unter 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht sowie Spezialfahrzeuge wie Schwertransportfahrzeuge oder groÃÂe Mobilkräne werden nicht als Lkw bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1.1 Konstruktive Einordnung 1.2 MaÃÂe und Gewichte â Rechtliche Einordnung 1.3 Fahrerlaubnis 1.4 Belastung…