Handelsvermittlervertrag zwischen Belina Christiansen und Tiburtius Ernst Einzelhandel Ges. m. b. Haftung aus Leverkusen
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Handelsvertretervertrag zwischen Belina Christiansen aus Nürnberg und Tiburtius Ernst Einzelhandel Ges. m. b. Haftung aus Leverkusen Zwischen Tiburtius Ernst Einzelhandel Ges. m. b. Haftung aus Leverkusen - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Belina Christiansen aus Nürnberg - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Nürnberg und im Umkreis von 231 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus…