GmbH Geschaeftsfuehrer Anstellungsvertrag der Susann Nagel Bausanierungen GmbH

GmbH Geschaeftsfuehrer Anstellungsvertrag der Susann Nagel Bausanierungen GmbH

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GmbH Geschäftsführer - Anstellungsvertrag der Susann Nagel Bausanierungen GmbH zwischen der Susann Nagel Bausanierungen GmbH vertreten durch ihren Gesellschafter Susann Nagel nachfolgend 'Gesellschaft' genannt, und Herrn / Frau Rosemaria Adliswiler aus Cottbus nachfolgend 'Geschäftsführer' genannt, wird folgender A n s t e l l u n g s v e r t r a g geschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.03.2021 ist Herr / Frau Rosemaria Adliswiler (mit Wirkung vom 08.03.2021 zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden. Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 08.03.2021. Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt. oder Der bisherige mit Herrn / Frau Susann Nagel bestehende Anstellungsvertrag vom 11.10.2013 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt. § 1 Geschäftsführungs- und…
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Letter of Intent (Absichtserklaerung) zwischen Theodor Raab Dekorationen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Nicolas Arnold Elektromotoren Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Theodor Raab Dekorationen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Nicolas Arnold Elektromotoren Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zwischen Theodor Raab Dekorationen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Leipzig - ANBIETER - Vertreten durch den Geschäftsführer Theodor Raab und der Firma Nicolas Arnold Elektromotoren Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Krefeld Vertreten durch den Geschäftsführer Nicolas Arnold - ANWENDER - 1. Vorbemerkungen Die ANWENDER GMBH möchte ihr Spielparks System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen. Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben…
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Urteil Konstanze Mayer Dentallabore Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Konstanze Mayer

Urteil Konstanze Mayer Dentallabore Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Konstanze Mayer

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Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Konstanze Mayer Dentallabore Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben - LG Hamburg vom 3.4.2013 - Az. A 242 bR 5927/10 Der Insolvenzverwalter Oswald Widmann ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Konstanze Mayer Dentallabore Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Konstanze Mayer anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 137 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 320. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Konstanze Mayer Dentallabore Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für das Landgericht Hamburg nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz…
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