Urteil Sergius Küpper Urlaub Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Sergius Küpper
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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Sergius Küpper mit Minderheitsbeteiligung - BSG vom 19.11.1946 - Az. 6 218 7V 7997/15 Der Geschäftsführer Sergius Küpper ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 63 Prozent oder eine 'echte' Sperrminorität verfügen. Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Sergius Küpper, der zusammen mit seinem Bruder Ferdinande Maas Gesellschafter der Sergius Küpper Urlaub Gesellschaft mbH ist, aber nur 59 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Urteil des BSG vom 17.2.1982 Aktenzeichen: k 114 Lq 5565/17 StuB 2003 , 5487