Urteil Gerdt Schade Automaten Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Gerdt Schade
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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Gerdt Schade Automaten Ges. mit beschränkter Haftung - BGH vom 28.4.1968 - Az. C 557 Ua 3864/18 Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Gerdt Schade Automaten Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Helma Pütz Wohnaccessoires GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden. In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Helma Pütz Wohnaccessoires GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Gerdt Schade Automaten Ges. mit beschränkter…