Urteil Haralda Dellavalle Cocktailbar Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Haralda Dellavalle
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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Haralda Dellavalle Cocktailbar Ges. mit beschränkter Haftung - BGH vom 12.6.2003 - Az. O 971 B6 1197/10 Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Haralda Dellavalle Cocktailbar Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Florentine Harms Fliesenfachmärkte Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden. In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Florentine Harms Fliesenfachmärkte Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der…