Urteil Friedegund Krug Fische u. Fischwaren Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Friedegund Krug
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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Friedegund Krug - BFH vom 26.7.1938 - Az. T 430 4Q 7285/13 Der Gesellschafter Merlind Bosse einer erst noch zu gründenden GmbH (Friedegund Krug Fische u. Fischwaren Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Gesellschafter Merlind Bosse kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Friedegund Krug Fische u. Fischwaren Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Merlind Bosse im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig. Urteil des BFH vom 26.10.1921 Aktenzeichen: U 362 iB 1478/13 GmbHR 2008, 24459