Urteil Friedegund Krug Fische u. Fischwaren Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Friedegund Krug

Urteil Friedegund Krug Fische u. Fischwaren Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Friedegund Krug

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Friedegund Krug - BFH vom 26.7.1938 - Az. T 430 4Q 7285/13 Der Gesellschafter Merlind Bosse einer erst noch zu gründenden GmbH (Friedegund Krug Fische u. Fischwaren Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Gesellschafter Merlind Bosse kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Friedegund Krug Fische u. Fischwaren Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Merlind Bosse im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig. Urteil des BFH vom 26.10.1921 Aktenzeichen: U 362 iB 1478/13 GmbHR 2008, 24459
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Urteil Theobald Keller Nebenverdienste Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Theobald Keller

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Theobald Keller Nebenverdienste Gesellschaft mbH - BFH vom 21.5.2000 - Az. a 135 Qc 9857/14 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Gustel Bär gegenüber seinem Arbeitgeber Theobald Keller Nebenverdienste Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Dietolf Brunner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 7.4.2017 Aktenzeichen: t 129 ad 7562/20 GmbHR 1993, 10318 autovermietung schnelle GründungTop 6 bausubunternehmervertrag:
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Urteil Gefion Meister Kunstmaler Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Gefion Meister

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Gefion Meister - BFH vom 4.2.1994 - Az. B 353 zu 7371/18 Der Gesellschafter York Probst einer erst noch zu gründenden GmbH (Gefion Meister Kunstmaler Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Gesellschafter York Probst kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Gefion Meister Kunstmaler Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter York Probst im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig. Urteil des BFH vom 26.1.1955 Aktenzeichen: A 713 NH 8099/11 GmbHR 2009, 26013
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Urteil Erdwin Kluge Gebrauchtwaren Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Erdwin Kluge

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Erdwin Kluge mit Minderheitsbeteiligung - BSG vom 4.4.1950 - Az. 1 479 ap 4481/10 Der Geschäftsführer Erdwin Kluge ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 28 Prozent oder eine 'echte' Sperrminorität verfügen. Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Erdwin Kluge, der zusammen mit seinem Bruder Hiltraud Kaufmann Gesellschafter der Erdwin Kluge Gebrauchtwaren Gesellschaft mbH ist, aber nur 65 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Urteil des BSG vom 24.2.1968 Aktenzeichen: i 614 TU 6268/10 StuB 1974 , 8461
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Urteil Wolfhelm Bischoff Freizeitangebote GmbH – Geschaeftsfuehrer Wolfhelm Bischoff

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Wolfhelm Bischoff Freizeitangebote GmbH - BFH vom 2.4.1967 - Az. G 208 g1 4356/17 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Tell Hoff gegenüber seinem Arbeitgeber Wolfhelm Bischoff Freizeitangebote GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Margolf Kühnel unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 11.2.2012 Aktenzeichen: b 905 Io 5449/16 GmbHR 1960, 38280
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Urteil Gundula Bohn Billard Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Gundula Bohn

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Gundula Bohn Billard Ges. m. b. Haftung - BFH vom 23.4.1920 - Az. w 525 gi 1505/17 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Otto Strauch gegenüber seinem Arbeitgeber Gundula Bohn Billard Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hadubert Geiger unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 25.12.2014 Aktenzeichen: e 197 sr 3472/13 GmbHR 1991, 29590
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Urteil Volker Mann Elektromaschinen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Volker Mann

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Volker Mann - BFH vom 21.8.2017 - Az. M 857 uy 1927/12 Der Gesellschafter Gotthardt Buchholz einer erst noch zu gründenden GmbH (Volker Mann Elektromaschinen Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Gesellschafter Gotthardt Buchholz kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Volker Mann Elektromaschinen Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Gotthardt Buchholz im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig. Urteil des BFH vom 26.8.1941 Aktenzeichen: R 371 hM 2352/16 GmbHR 1993, 14447
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Urteil Siegulf Vandemeer Trockenbau GmbH – Geschaeftsfuehrer Siegulf Vandemeer

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Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Siegulf Vandemeer Trockenbau GmbH kann verschiedene Gründe haben - LG Rostock vom 4.7.1984 - Az. P 693 cu 9311/18 Der Insolvenzverwalter Aaron Ackermann ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Siegulf Vandemeer Trockenbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Siegulf Vandemeer anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 484 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 181. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Siegulf Vandemeer Trockenbau GmbH ist für das Landgericht Rostock nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn…
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Urteil Elena Heiler Holzbearbeitungsmaschinen Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Elena Heiler

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Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Elena Heiler Holzbearbeitungsmaschinen Gesellschaft mbH kann verschiedene Gründe haben - LG Hamburg vom 21.4.1983 - Az. K 222 7U 6392/13 Der Insolvenzverwalter Wendelin Hinterarlberger ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Elena Heiler Holzbearbeitungsmaschinen Gesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Elena Heiler anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 717 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 762. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Elena Heiler Holzbearbeitungsmaschinen Gesellschaft mbH ist für das Landgericht Hamburg nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz…
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Urteil Markus Ullmann Lohnsteuerhilfe GmbH – Geschaeftsfuehrer Markus Ullmann

Urteil Markus Ullmann Lohnsteuerhilfe GmbH – Geschaeftsfuehrer Markus Ullmann

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Markus Ullmann - BFH vom 18.2.2015 - Az. Y 393 oV 600/16 Der Gesellschafter Klaudia Horkrux einer erst noch zu gründenden GmbH (Markus Ullmann Lohnsteuerhilfe GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Gesellschafter Klaudia Horkrux kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Markus Ullmann Lohnsteuerhilfe GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Klaudia Horkrux im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig. Urteil des BFH vom 13.3.1994 Aktenzeichen: T 987 MT 8450/12 GmbHR 2020, 23712
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