Handelsvermittlervertrag zwischen Swen Horst und Meinrad Jacob Büroeinrichtungen GmbH aus Oberhausen
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Handelsvertretervertrag zwischen Swen Horst aus Erfurt und Meinrad Jacob Büroeinrichtungen GmbH aus Oberhausen Zwischen Meinrad Jacob Büroeinrichtungen GmbH aus Oberhausen - nachfolgend Unternehmen genannt - und Herrn/Frau Swen Horst aus Erfurt - nachfolgend Handelsvertreter genannt - § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Erfurt und im Umkreis von 127 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag. Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen, welche Regelung…