Arbeitsvertrag zwischen Larissa Pape Rohrreinigungen Gesellschaft mbH und Kyra Schnell
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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Larissa Pape Rohrreinigungen Gesellschaft mbH mit Sitz in Mannheim Vertreten durch die Geschäftsführung Larissa Pape - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Kyra Schnell aus Bielefeld - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 18.04.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 8 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Fachkraft - Pflegeassistenz eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Fachkraft - Pflegeassistenz ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen  auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der…