Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Herger Braun
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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Herger Braun Zwischen Marietta Schwarz Gerüstbau Ges. mit beschränkter Haftung Karlsruhe vertreten durch die Geschäftsleitung Marietta Schwarz und Sybille Thiele - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Herrn/Frau Herger Braun Wohnhaft Berlin - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 08.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 14.464,- Euro  bis zum 08.03.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume…