GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Hausverwaltung Aufgaben Abgrenzung Verwaltung gewerblicher Immobilien Sonstiges Qualifikation Situation in ÃÂsterreich Geschichte Navigationsmenü aus Braunschweig
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Zur Suche springen Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Verwaltung eines vermieteten Objekts im Auftrag des Eigentümers (Mietverwaltung). Die in der Umgangssprache häufig mit dem gleichen Begriff bezeichnete Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft findet sich unter WEG-Verwaltung. Eine Hausverwaltung für Mietshäuser oder -Wohnungen (auch Mietverwaltung oder Wohnungsverwaltung genannt) beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten. Unter âÂÂHausverwalter(in)â versteht man eine selbständige Person, welche eigene oder fremde Häuser und Wohnungen verwaltet. Die Hausverwaltung wird oft mit dem Hausmeister verwechselt. Der Hausmeister ist jedoch nur angestellt, z. B. bei der Hausverwaltung oder einem externen Dienstleister, und verrichtet überwiegend Handwerkerleistungen, während es sich bei der Hausverwaltung um eine administrative Tätigkeit handelt. Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Abgrenzung 3 Verwaltung gewerblicher Immobilien 4 Sonstiges 5 Qualifikation 6…