Arbeitsvertrag zwischen Monja Henning Maschinen u. Maschinenteile Ges. mit beschränkter Haftung und Siegrun Rath
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Arbeitsvertrag - Standard - Zwischen Monja Henning Maschinen u. Maschinenteile Ges. mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osnabrück Vertreten durch die Geschäftsführung Monja Henning - nachfolgend 'Arbeitgeber' genannt - und Siegrun Rath aus München - nachfolgend 'Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 13.04.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 13 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Biologisch-technische/r Assistent/in eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Biologisch-technische/r Assistent/in ........................................................................................................................ Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen  auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei…