GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Handwerk Geschichte Merkmale des Handwerks als spezieller Wirtschaftsbereich Zitate Navigationsmenü aus Göttingen
Firmenzweck, Gegenstand, Gesellschaftszweck, GmbH gründen, kaufung gmbh planen und zelte, neuer GmbH Mantel, Unternehmensgegenstand, Zweck, Zweck der Gesellschaft
Zur Suche springen Handwerker ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zu weiteren Bedeutungen der beiden Begriffe Handwerker und Handwerk siehe Handwerker (Begriffsklärung). Vergleiche auch Handwerck bzw. Hand werk. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Das Deutsche Handwerkszeichen, bis 1994 offizielles Symbol des Handwerks Schmiede-Vorführung Schreiner-Arbeit an einem Windfang Historisches Handwerk: Böttcherei oder Fassbinderei Als Handwerk (von mittelhochdeutsch hant-werc, eine Lehnübersetzung zu lateinisch opus manuum und altgriechisch ÃÂõùÃÂÿÃÂ
ÃÂóïñ cheirurgÃÂa âÂÂHandarbeitâÂÂ) werden zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten bezeichnet, die Produkte meist auf Bestellung fertigen oder Dienstleistungen auf Nachfrage erbringen. Der Begriff bezeichnet auch den gesamten Berufsstand. Die handwerkliche Tätigkeit steht der industriellen Massenproduktion gegenüber. Das handwerkliche Gewerbe wird in Deutschland verbindlich durch die Handwerksordnung geregelt. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike 1.2…





